Taxi Mühlhausen
Ihr Taxi für Mühlhausen / Thüringen. Unter der 0800 - 4242722 bestellen Sie Ihr Taxi für private oder geschäftliche Fahrten, Krankenfahrten. Wir bieten auch Gruppen- und Rollstuhl-Taxis.
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Ihr Taxi ist da

Taxi-Zentrale im Bahnhof Mühlhausen / Thüringen

Wir bieten Ihnen Fahrzeuge in verschiedenen Klassen und mit modernen Komfort- und Sicherheitsausstattungen. Kleine wendige Mercedes B-Klassen, Klassische Mercedes E-Klassen, Rollstuhlgerechte Mercedes Sprinter und Flexible VW Multivans kommen bei uns zum Einsatz.

Unsere Fahrzeuge finden Sie vor allem im Stadtgebiet Mühlhausen und dem Unstrut-Hainich-Kreis.

Für Informationen und Anfragen nutzen Sie bitte die unsere kostenfreie Service-Nummer:

0800-4242722.

Wir sind 24 Stunden, 7 Tage die Woche zu erreichen und können Ihnen am Telefon Ihre Fahrt direkt bestätigen.

Unsere Leistungen

Großraumtaxis

Platz bis zu 8 Personen

Rollstuhl-Taxi

Fahrt in unserem Sprinter mit Heckeinstieg

Krankenfahrten

Mit dem Taxi zum Arzt oder ins Krankenhaus

Weitere Informationen

Vorabreservierung

Wir holen Sie zur vereinbarten Zeit ab

Kurier- und Botenfahrten

Wir bringen Ihre Mitarbeiter, Dokumente, Ersatzteile usw. schnell ans Ziel.

Neue Fahrzeuge

Fahren Sie sicher

Unsere Fahrzeuge

Genießen Sie entspannt Ihre Fahrt mit uns

Unsere Fahrzeuge bieten nicht nur viel Platz oder auf Wunsch einen höheren Einstieg, sie sind ebenso neu, modern und sicher.

Bitte wählen Sie bei Ihrer Bestellung aus folgenden Modellen:

Taxi E-Klasse

Klassisch: Mercedes E-Klasse

Unsere E-Klasse – Der Klassiker unter den Taxi-Fahrzeugen

Dieses Fahrzeug prägte wohl das Bild unserer gesamten Branche fast so sehr, wie das gelbe Schild auf dem Dach. Die hohe Qualität und Zuverlässigkeit dieser komfortablen Fahrzeuge gehört bei uns zum Standard. Gerade bei längeren Touren bietet die E-Klasse hervorragend Platz und bleibt dennoch wendig im Stadtverkehr.

Entspanntes gefahren werden steht hier im Vordergrund.

Rollstuhlgerecht: Mercedes Sprinter

Bleiben Sie aktiv unterwegs – Auch mit Rollstuhl

Wenn Sie nicht auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank sitzen können, bieten wir unseren Mercedes Sprinter mit Heckeinstieg. Bei diesem Behindertenfahrzeug – auch Rolli-In genannt – entfällt das schwere Umsetzen oder umgesetzt werden. Gönnen Sie sich und Ihrer Hilfsperson diese rückenschonende Lösung um einfach von A nach B zu kommen oder leicht kleine Ausflüge zu unternehmen.

Bitte bei der Taxi-Bestellung dieses Fahrzeug bestellen!

Geräumig: Unsere Gruppentaxis

Unsere Großraumtaxis bieten Platz für 8 Personen

Für Gruppen oder für Transferfahrten zum Flughafen mit viel Gepäck stehen unsere Großraumtaxis zur Verfügung.
Wenn Ihre Gruppe etwas größer ist, können Sie bis zu drei Taxen kombinieren und bis zu 24 Personen von uns befördern lassen.

Reservieren Sie rechtzeitig Ihr Gruppentaxi.

Informationen rund um unseren Taxi-Service

Rechte und Pflichten der Passagiere

Ihre Rechte und Pflichten

Freie Taxi-Wahl

Wußten Sie eigentlich, das Sie sich Ihr Taxi am Taxihalteplatz aussuchen dürfen? Immer noch herrscht bei vielen der Irrglaube, daß der Fahrgast das erste Taxi aus der Reihe am Taxistand zu nehmen hat, oder bei einer telefonischen Bestellung das Taxi nehmen muß, das ihm geschickt wird. Dem ist jedoch nicht so. Sicher, der Kollege, der als erster an einem Taxistand steht wartet schon am längsten, aber Sie müssen dennoch nicht mit ihm fahren, wenn der Kollege oder sein Fahrzeug nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

Suchen Sie sich Ihren Fahrer und Ihr Fahrzeug nach Ihren individuellen Wünschen aus.

Der Beförderungsvertrag

Sprechen Sie uns oder einen unserer Fahrer an, so stellt dies ein Angebot dar und noch keinen Vertragsabschluss. Erst durch Nennung Ihres Fahrzieles und nach Annahme Ihrers Angebotes durch uns oder unseren Fahrer wird der Beförderungsvertrag abgeschlossen. Vertragsparteien sind dabei grundsätzlich Sie, der Fahrgast und der wir, das Taxiunternehmen.

Pflichten des Fahrgastes

Unser Taxifahrer braucht nur Gepäck transportieren, das im Kofferraum untergebracht werden kann. Für größeres Gepäck können Sie in unserer Taxizentrale ein geeignetes Fahrzeug anfordern.

Während der Fahrt gilt auf allen Plätzen die Gurtanlegepflicht.

Seit dem 1. September 2007 gilt für Fahrgäste und dem Fahrpersonal absolutes Rauchverbot im Taxi.

Den Fahrpreis zahlen Sie sofort nach Beendigung der Fahrt in bar, direkt bei Ihrem Fahrer. Unsere Fahrer sind nicht verpflichtet, Schecks, ausländische Währungen oder Kreditkarten zu akzeptieren. Zahlen Sie bitte nicht mit großen Geldscheinen und prüfen Sie bitte das Wechselgeld sofort nach. Spätere Reklamationen sind leider nicht möglich.

Grundsätzlich müssen Sie im Fahrzeug den Anweisungen des Fahrers Folge leisten.

Fundsachen

Haben Sie etwas im Taxi verloren oder vergessen? Kein Grund zur Panik. Überlegen Sie nochmals in aller Ruhe, ob Sie den vermißten Gegenstand tatsächlich im Taxi vergessen haben. Falls ja, rufen Sie bitte direkt in der Taxi-Zentrale an: 0800-4242722

Noch ein Hinweis

Sie können Ihre Taxifahrten von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück als Werbungskosten steuerlich absetzen. Auch in Kombination mit dem Kilometergeld bei eigenen PKW und/oder in Kombination mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln.

Rechte und Pflichten des Fahrers

Taxis sind Bestandteil des öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV) und unterliegen einigen auf dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beruhenden Rechtsverordnungen. Bezogen auf das Taxigewerbe sind das insbesondere:

  • die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
  • Taxiordnungen und Taxitarifverordnungen der kreisfreien Städte und Landkreise.

Allgemein

Taxen dürfen nur an gesetzlich ausgeschilderten Taxihalteplätzen bereitgehalten werden. Sollten Sie einmal nach Veranstaltungsende keine Fahrzeuge vorfinden, so liegt es nicht an uns, sondern daran, dass es dort keine Taxistände gibt. In diesem Fall rufen Sie bitte einfach unsere kostenfreie Service-Nummer an: 0800-4242722 und wir kommen umgehend zu Ihnen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, das wir nur mit eingeschaltetem Taxameter fahren. Der Irrglaube, das man mit dem Fahrer um den Fahrpreis feilschen darf ist nicht zulässig, weil wir genau wie Bus und Bahn der Tarifpflicht unterliegen.

Die Beförderungspflicht

Wir als Taxiunternehmen sind offizieller Bestandteil des ÖPNV (Öffentlicher Personen Nahverkehr) und unterliegen den Richtlinien des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).

Die Beförderungspflicht regelt der §13 BOKraft:

Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluß von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt.

PBefG §22 Abs.1 :

Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden.

Das bedeutet:

Ein Taxifahrer kann eine Fahrt verweigern, wenn eine Person z.B. stark angetrunken ist, oder eine Gefahr für seine Sicherheit oder die seiner anderen Fahrgäste besteht. Das heißt aber auch ganz klar, daß eine Fahrt nicht abgelehnt werden darf, wenn sie „nur mal kurz um die Ecke“ geht. Die Mitnahme von Hand- und Reisegepäck erfolgt im Rahmen des Beförderungsvertrages. Aus diesem Grunde müssen Taxen auch bei vollständiger Besetzung im Rahmen ihres zulässigen Gesamtgewichtes mindestens 50 kg Gepäck befördern können.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände, insbesondere:

  • Explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt oder andere Sachen beschädigt werden können.
  • Gegenstände, die sich zu einer Beförderung im Taxi nicht eigenen, weil sie zu groß, zu schwer oder zu sperrig sind.
Krankenfahrten

Laut Gesetz ist es nur noch Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis und entsprechendem Eintrag (mindestens 60 % Behinderungsgrad und dem Eintrag aG / Bl / H ) oder Patienten mit mindestens Pflegestufe 2 erlaubt ein Taxi zu benutzen. Darüber hinaus kann die Krankenkasse Patienten mit vergleichbarer Mobibilitätseinschränkung und längerer Behandlungsdauer die Fahrten genehmigen.

Außerdem werden Fahrten zur Dialyse, Chemo-, Strahlentherapie oder Ähnlichem bzw. Behandlungen die über einen längeren Zeitraum mit hoher Behandlungsfrequenz laufen übernommen.

Vorraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer entsprechenden Verordnung des Arztes und die Genehmigung der Krankenkasse.

Zuzahlung

Jeder Patient hat grundsätzlich 10 % der Beförderungskosten pro Hin- und Rückfahrt zu zahlen, mindestens aber 5,00 € / Fahrt höchstens 10,00 € / Fahrt.

Bei Serienfahrten wie z. B. Chemo-/ Strahlentherapien, ambulanten Operationen, wird die Zuzahlung von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich behandelt. Einige Kassen verlangen für die erste und letzte Fahrt die Zuzahlung, andere für jede Hin- und Rückfahrt.

Belastungsgrenze

Patienten, die nicht chronisch krank sind, müssen 2 % Ihres Bruttojahreseinkommens zuzahlen.

Patienten mit chronischer Erkrankung müssen 1 % Ihres Bruttojahreseinkommens zuzahlen.

Bitte beachten Sie

Es sollten alle Quittungen (Medikamente, Verbands- / Heilmittel, Fahrtkosten usw.) gesammelt und bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Zusätzlich bieten viele Krankenkassen Ihren Mitgliedern die Zahlung Ihres Eigenanteils bereits am Jahresanfang an, um somit zu Beginn des Jahres den Befreiungsausweis zu bekommen.

Arbeitsunfälle und die daraus resultierenden Behandlungen und Transporte fallen nicht in die Zuständigkeit der Krankenkassen, sondern der Berufsgenossenschaften. Sie sind daher auch nicht genehmigungspflichtig und unterliegen keiner Zuzahlung. Sie benötigen aber einen Transportschein.

Taxi bestellen

Unter unserem Service-Ruf 0800 – 42 42 722 erreichen Sie uns rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche.

Bitte planen Sie bei Anfragen per Kontaktformular eine Vorlaufzeit von 24 Stunden ein. Die Buchung ist erst nach einer Rückbestätigung von uns gültig.

Anfrageformular

    Ihre Kontaktdaten:









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    Was müssen wir sonst noch wissen?


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